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Antragsverfahren

Hier erfahren Sie mehr über das zu befolgende Antragsverfahren, das sich je nach Verwaltungsform und dem gewählten Programm unterscheidet.

Jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibung ist mit eigenen Kriterien Anforderungen und Schritten verbunden. Die Unterlagen zu der von Ihnen gewählten Aufforderung oder Ausschreibung geben Ihnen Hilfestellung beim Durchlaufen des Antragsverfahrens.

Nachdem Sie Ihre Förderfähigkeit festgestellt haben, da Sie die in der jeweiligen Aufforderung oder Ausschreibung angegebenen Kriterien erfüllen, müssen Sie sich möglicherweise in einer bestimmten Datenbank registrieren. Ob und wie Sie das tun müssen, ist den Leitlinien der Aufforderung bzw. Ausschreibung zu entnehmen. Möglicherweise möchten Sie auch einen Partner finden.

Die Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags nimmt einige Zeit in Anspruch, daher sollten Sie rechtzeitig damit beginnen. Alle Dokumente und Vorlagen, die Sie verwenden müssen, sind in den Leitlinien für die von Ihnen gewählte Aufforderung bzw. Ausschreibung aufgeführt. Diese sollten Sie genau beachten. Wenn Sie dies nicht tun, könnte der Auftraggeber Ihren Vorschlag/Ihr Angebot als unzulässig zurückweisen.

Um EU-Finanzmittel zu erhalten, müssen Sie bestimmte Regeln und Verfahren einhalten. Das ist unvermeidlich, da sicherzustellen ist, dass jeder Euro auf transparente und korrekte Weise ausgegeben wird und für die EU-Bürgerinnen und -Bürger einen Nutzen bringt. Die EU arbeitet außerdem ständig daran, ihre Haushaltsregeln zu vereinfachen und zu modernisieren und sicherzustellen, dass Menschen Zugang zu EU-Mitteln haben, um ihre Ideen zu finanzieren.

Um für eine Finanzierung infrage zu kommen, muss Ihr Antrag vollständig, kurz und bündig sein und rechtzeitig über das elektronische Einreichungssystem übermittelt werden.

EU-Förderprogramme werden auf eine von drei Arten durchgeführt: direkte, geteilte oder indirekte Mittelverwaltung. Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Form der Mittelverwaltung und dem Programm, für das Sie sich bewerben. Erfahren Sie mehr über die Formen der Mittelverwaltung.

Direkte Mittelverwaltung

Das Antragsverfahren muss über das Portal „Funding and Tenders“ der Europäischen Kommission erfolgen. Sowohl für Finanzhilfen als auch für Ausschreibungen umfasst das typische Antragsverfahren die Suche nach einer Aufforderung bzw. Ausschreibung, für die Sie infrage kommen, die Suche nach einem Projektpartner, die Erstellung eines Kontos für das Portal, die Registrierung Ihrer Organisation und die Einreichung eines Vorschlags/Angebots.

Ausführliche Informationen finden Sie auf dem Portal „Funding and Tenders“.

Geteilte Mittelverwaltung

Die Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Auswahl- und Vergabeverfahren sowie für die Überwachung und Verwaltung, einschließlich der Zahlungen, zuständig.

Die Mitgliedstaaten müssen die Dachverordnung einhalten, einen gemeinsamen Rechtsrahmen für acht Fonds mit geteilter Mittelverwaltung:

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der regionalen und nationalen Finanzierungsstellen für den EU-Haushalt 2014–2020. Eine Webseite mit den jeweiligen nationalen Kontaktstellen und den Finanzmitteln im Rahmen der Programme des EU-Haushalts 2021–2027 befindet sich im Aufbau .

Indirekte Mittelverwaltung

Wenn Sie Mittel beantragen, die von einem Durchführungspartner im Rahmen der indirekten Verwaltung verwaltet werden, müssen Sie das Antragsverfahren einhalten, das von diesem Durchführungspartner, der als Auftraggeber fungiert, eingerichtet wurde. Sie müssen die spezifischen Anforderungen für das Antragsverfahren auf der Website des Durchführungspartners beachten.

Nachfolgend finden Sie Beispiele für Websites von Durchführungspartnern, die EU-Mittel im Wege der indirekten Mittelverwaltung vergeben.

Internationale Organisationen

Facheinrichtungen der Union

Dezentrale Agenturen

Die dezentralen Agenturen tragen durch die Ausführung technischer und wissenschaftlicher Aufgaben zur Umsetzung der EU-Politik bei. Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen der EU und den nationalen Behörden, indem sie das in den EU-Institutionen vorhandene Fach- und Expertenwissen bündeln. Beispiele hierfür sind:

Gemeinsame Unternehmen (öffentlich-private Partnerschaften)

Nationale Einrichtungen

Die Mitgliedstaaten benennen spezifische Einrichtungen für die Ausführung bestimmter EU-Programme oder Finanzierungsmöglichkeiten, z. B.

Durchführungspartner werden

Einrichtungen oder Personen, die im Wege der indirekten Mittelverwaltung arbeiten möchten, müssen in bestimmte Kategorien fallen. Diese Kategorien sind in der Haushaltsordnung definiert, welche den Rahmen für die Verwendung des Unionshaushalts vorgibt. Davor müssen sie auch eine Ex-ante-Bewertung ihrer Systeme, Regeln und Verfahren durchführen, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel, die sie erhalten werden, sicher verwaltet werden.

Weitere Informationen zur Ex-ante-Bewertung finden Sie hier.