Jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibung ist mit eigenen Kriterien Anforderungen und Schritten verbunden. Die Unterlagen zu der von Ihnen gewählten Aufforderung oder Ausschreibung geben Ihnen Hilfestellung beim Durchlaufen des Antragsverfahrens.
Nachdem Sie Ihre Förderfähigkeit festgestellt haben, da Sie die in der jeweiligen Aufforderung oder Ausschreibung angegebenen Kriterien erfüllen, müssen Sie sich möglicherweise in einer bestimmten Datenbank registrieren. Ob und wie Sie das tun müssen, ist den Leitlinien der Aufforderung bzw. Ausschreibung zu entnehmen. Möglicherweise möchten Sie auch einen Partner finden.
Die Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags nimmt einige Zeit in Anspruch, daher sollten Sie rechtzeitig damit beginnen. Alle Dokumente und Vorlagen, die Sie verwenden müssen, sind in den Leitlinien für die von Ihnen gewählte Aufforderung bzw. Ausschreibung aufgeführt. Diese sollten Sie genau beachten. Wenn Sie dies nicht tun, könnte der Auftraggeber Ihren Vorschlag/Ihr Angebot als unzulässig zurückweisen.
Um EU-Finanzmittel zu erhalten, müssen Sie bestimmte Regeln und Verfahren einhalten. Das ist unvermeidlich, da sicherzustellen ist, dass jeder Euro auf transparente und korrekte Weise ausgegeben wird und für die EU-Bürgerinnen und -Bürger einen Nutzen bringt. Die EU arbeitet außerdem ständig daran, ihre Haushaltsregeln zu vereinfachen und zu modernisieren und sicherzustellen, dass Menschen Zugang zu EU-Mitteln haben, um ihre Ideen zu finanzieren.
Um für eine Finanzierung infrage zu kommen, muss Ihr Antrag vollständig, kurz und bündig sein und rechtzeitig über das elektronische Einreichungssystem übermittelt werden.
EU-Förderprogramme werden auf eine von drei Arten durchgeführt: direkte, geteilte oder indirekte Mittelverwaltung. Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Form der Mittelverwaltung und dem Programm, für das Sie sich bewerben. Erfahren Sie mehr über die Formen der Mittelverwaltung.
Direkte Mittelverwaltung
Das Antragsverfahren muss über das Portal „Funding and Tenders“ der Europäischen Kommission erfolgen. Sowohl für Finanzhilfen als auch für Ausschreibungen umfasst das typische Antragsverfahren die Suche nach einer Aufforderung bzw. Ausschreibung, für die Sie infrage kommen, die Suche nach einem Projektpartner, die Erstellung eines Kontos für das Portal, die Registrierung Ihrer Organisation und die Einreichung eines Vorschlags/Angebots.
Ausführliche Informationen finden Sie auf dem Portal „Funding and Tenders“.
Geteilte Mittelverwaltung
Die Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Auswahl- und Vergabeverfahren sowie für die Überwachung und Verwaltung, einschließlich der Zahlungen, zuständig.
Die Mitgliedstaaten müssen die Dachverordnung einhalten, einen gemeinsamen Rechtsrahmen für acht Fonds mit geteilter Mittelverwaltung:
- den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung,
- den Kohäsionsfonds,
- den Europäischen Sozialfonds Plus,
- den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, und als neue Elemente im Vergleich zu 2014–2020:
- den Fonds für einen gerechten Übergang,
- den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds,
- das Instrument für Grenzmanagement und Visa sowie
- den Fonds für die innere Sicherheit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der regionalen und nationalen Finanzierungsstellen für den EU-Haushalt 2014–2020. Eine Webseite mit den jeweiligen nationalen Kontaktstellen und den Finanzmitteln im Rahmen der Programme des EU-Haushalts 2021–2027 befindet sich im Aufbau .
Indirekte Mittelverwaltung
Wenn Sie Mittel beantragen, die von einem Durchführungspartner im Rahmen der indirekten Verwaltung verwaltet werden, müssen Sie das Antragsverfahren einhalten, das von diesem Durchführungspartner, der als Auftraggeber fungiert, eingerichtet wurde. Sie müssen die spezifischen Anforderungen für das Antragsverfahren auf der Website des Durchführungspartners beachten.
Nachfolgend finden Sie Beispiele für Websites von Durchführungspartnern, die EU-Mittel im Wege der indirekten Mittelverwaltung vergeben.
Internationale Organisationen
- Organisationen der Vereinten Nationen
- Weltbank
- Internationaler Währungsfonds (IWF)
- Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
- Europarat
- Afrikanische Entwicklungsbank
- Asiatische Entwicklungsbank
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- Internationales Komitee vom Roten Kreuz und Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Facheinrichtungen der Union
Dezentrale Agenturen
Die dezentralen Agenturen tragen durch die Ausführung technischer und wissenschaftlicher Aufgaben zur Umsetzung der EU-Politik bei. Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen der EU und den nationalen Behörden, indem sie das in den EU-Institutionen vorhandene Fach- und Expertenwissen bündeln. Beispiele hierfür sind:
- Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
- Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
- Europäische Umweltagentur (EUA)
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
- Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)
- Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)
- Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
- Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)
- Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB)
- Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
Gemeinsame Unternehmen (öffentlich-private Partnerschaften)
- Initiative „Biobasierte Industriezweige“
- Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2
- Gemeinsames Unternehmen „Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas“
- Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff‟
- Gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie – Fusion for Energy
- Initiative Innovative Arzneimittel
- Gemeinsames Unternehmen zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR)
- Gemeinsames Unternehmen Shift2Rail
- Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)
Nationale Einrichtungen
Die Mitgliedstaaten benennen spezifische Einrichtungen für die Ausführung bestimmter EU-Programme oder Finanzierungsmöglichkeiten, z. B.
- nationale Agenturen für Erasmus+
- Organisationen, die im Bereich Entwicklung und Zusammenarbeit tätig sind und mit denen die Kommission eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat, wie die Agence Française de Développement (AFD), die Agenzia Italiana per la Cooperazione allo Sviluppo (AICS), die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH oder die Swedish International Development Cooperation Agency (Sida)
- nationale Förderbanken, die an der Durchführung des Fonds „InvestEU“ beteiligt sind
Durchführungspartner werden
Einrichtungen oder Personen, die im Wege der indirekten Mittelverwaltung arbeiten möchten, müssen in bestimmte Kategorien fallen. Diese Kategorien sind in der Haushaltsordnung definiert, welche den Rahmen für die Verwendung des Unionshaushalts vorgibt. Davor müssen sie auch eine Ex-ante-Bewertung ihrer Systeme, Regeln und Verfahren durchführen, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel, die sie erhalten werden, sicher verwaltet werden.
Weitere Informationen zur Ex-ante-Bewertung finden Sie hier.